Landesschülerrat M-V
Landesschülerrat M-V

Unsere Kreis- und Stadtschülerräte

Unser Bundesland Mecklenburg-Vorpommern ist unterteilt in sechs Landkreise und zwei kreisfreie Städte. Die Schülersprecher der Schulen bilden die Kreis- und Stadtschülerräte.

Die Schülerräte können auch ein anderes ihrer Mitglieder als Vertreter im Kreis- oder Stadtschülerrat entsenden (§ 83 SchulG M-V).

 

Der Kreis- oder Stadtschülerrat berät in Angelegenheiten, die für die Schülerinnen und Schüler der Schulen des jeweiligen Gebietes von besonderer Bedeutung sind.

 

Die Schulträger und die zuständigen Schulbehörden unterrichten den Kreis- oder Stadtschülerrat rechtzeitig über alle Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung für die Schülerrinnen und Schüler.

 

Kontaktdaten:

 

 

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