Kreisübergreifendes Projekt
Idee aus dem Workshop „Projektmanagement“ von der Delegiertenversammlung vom 25. bis 27.11.2016 in Warnemünde
Liebe Vorstandsmitglieder der Kreis- und Stadtschülerräte Mecklenburg-Vorpommerns,
wir wollen Euch im Folgenden noch einmal detailliert über das auf der Delegiertenversammlung entwickelte, zukünftige Projekt in Kenntnis setzen. Dies findet zwischen der Kreis- und Landesebene statt, das heißt: Zwischen uns und Euch! Ihr erhaltet nun genauere Informationen über die Idee allgemein sowie Eure spezifischen Aufgaben:
Aufgabenstellung des Workshops
Plant ein Konzept, um die Arbeit innerhalb der Kreis- und Stadtschülerräte in Kooperation mit dem Landesschülerrat zu stärken!
Termin: Delegiertenversammlung 17.-18.03.2017
Wir beschäftigen uns mit den wichtigsten Verordnungen, die das Schulsystem in Mecklenburg-Vorpommern maßgeblich bestimmen beziehungsweise beeinflussen. Dabei zerpflücken wir die Gesetzestexte und erstellen anschließend:
eine Definition, die die Aufgabe der jeweiligen Verordnung im Allgemeinen beschreibt,
eine Zusammenfassung des wesentlichen Inhalts,
einen Fragenkatalog, der häufig gestellte Problematiken der Schülerinnen und Schüler beantwortet (z. B. wie viel Zeit Lehrkräfte zum Korrigieren von Lernerfolgskontrollen/ Klausuren haben, wie ich mein Mitspracherecht an der Schule einfordere, was ich beim Eintritt in eine Berufsschule beachten muss oder welche Aufgaben überhaupt das Bildungsministerium besitzt).
Aufhänger
Unter der Aussage „Darf der das?“ soll die Grundidee realisiert werden. Geäußert hat diese Frage Chris Tall, ein Newcomer in der Comedy-Branche. Da man in der Schule auch das ein oder andere Mal das Verhalten des Lehrers hinsichtlich der Richtigkeit anzweifelt, fanden wir den Spruch passend gewählt. Vielleicht kann man sogar Kontakt zu Tall aufnehmen.
Themen
Jeder Kreis- und Stadtschülerrat entwickelt nun also ein umfassendes Handout zur Aufklärung, Anwendung und zu interessanten Fragen über seine jeweilige Verordnung. Dabei wurden auf der ersten Vorstandssitzung des Landesschülerrates am Sonntag, den 27.11.2016 die Verordnungen unter den Landkreisen und kreisfreien Städten folgendermaßen aufgeteilt:
Landkreis Rostock: |
Berufsschulverordnung |
Ludwigslust-Parchim: |
Schulmitwirkungsverordnung |
Mecklenburgische Seenplatte: |
Abiturprüfungsverordnung § 14-26 |
Nordwestmecklenburg: |
Abiturprüfungsverordnung § 27-40 |
Rostock: |
Abiturprüfungsverordnung § 1-13 |
Schwerin: |
Leistungsbewertungsverordnung |
Vorpommern-Greifswald: |
Mittlere-Reife-Prüfungsverordnung |
Vorpommern-Rügen: |
Bildungsministerium, Kultusministerkonferenz, Schulgesetz Teil 7 |
Ziel
Ziel ist es, eine Broschüre anzufertigen mit den herausgearbeiteten Inhalten der einzelnen Kreis- und Stadtschülerräte. Diese sollte möglichst zum Schuljahresbeginn 2017/18 an alle Schulen verschickt werden, damit wir gleich auf das System der Schülervertreter-Arbeit aufmerksam machen, indem wir den Bezug zwischen Kreis- und Landesebene im Impressum erwähnen. Zudem könnten wir dann gleich für die Delegiertenversammlung im November 2017 und die damit einhergehende Neuwahl des Vorstandes des Landesschülerrates werben sowie das Wahlverfahren an den Schulen nochmals erläutern.
Ablauf
geschaeftsstelle@landesschuelerrat-mv.de.
Ergänzung
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Wir wünschen Euch und uns viel Freude und rauchende Köpfe bei der Ausarbeitung und Umsetzung dieses „Mammut-Projekts“ J
Euer Vorstand des Landesschülerrates
Isabel Brunk
(Vorsitzende LSR)